AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Events von Starproject AG (AGB)

Soweit schriftlich nichts anderes vereinbart, gelten für alle Events der Starproject AG und den damit verbunden Dienstleistungen der Starproject AG ausschliesslich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB»). Die AGB sind unter www.starproject.ch öffentlich einsehbar. Auf Verlangen können diese dem Kunden auf dem Postweg zugestellt werden.

1. Eventvertrag
Ein Vertrag kommt rechtswirksam zustande, wenn der Vertragspartner die schriftliche Offerte von Starproject AG innerhalb der Gültigkeitsdauer der Offerte in schriftlicher oder in mündlicher Form akzeptiert. Die Auftragserteilung setzt automatisch voraus, dass der Kunde die AGB gelesen und vollumfänglich akzeptiert hat.

2. Gültigkeitsdauer der Offerte
Die Offerten sind ohne anderweitige Abmachung ab Ausstellungsdatum 14 Tage gültig. Das Datum ist so lange reserviert. Die Datumsreservation erlischt nach Ablauf von 14 Tagen. Wir behalten uns vor, diese Frist nach Absprache mit dem Kunden zu verkürzen.

Der Vermieter behält sich vor, in Ausnahmesituationen bis 14 Tage vor dem Mietdatum aus besonderen Gründen vom Mietvertrag zurückzutreten.

3. Reservation und Buchung
Die Eventbuchung wird von uns schriftlich bestätigt. Wir behalten uns das Recht vor, von einer Offerte zurückzutreten. Der Vertrag wird durch Rückbestätigung gültig. Ausserordentliche Dienstleistungsaufwände im Bereich Beratung und Organisation unsererseits werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die gesamten Catering-Leistungen werden durch unsere Partner organisiert. Nach Absprache kann eigenes Catering mitgebracht werden.

4. Bereitstellung und Verfügbarkeit des Raumes
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Veranstaltungsraum 15 Minuten vor Beginn der Veranstaltung für den Kunden und die Gäste bereit. Ausserordentliche Bereitstellungsaufwände (Dekorationsmaterial usw.) werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Es dürfen weder Lagerräumlichkeiten noch die Büros in der Dachschrägi betreten werden.

5. Annullationsbedingungen
Bei Annullationen bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden keine Gebühren erhoben. Absagen einer Reservation von Veranstaltungsräumlichkeiten müssen der Agentur schriftlich durch die veranstaltende Person mitgeteilt werden.

5.1 Annullationskosten ohne Catering
Bis 30 Tage vor dem Anlass – kostenlos stornierbar
29 – 10 Tage vor dem Anlass – 20% des Gesamtbetrags wird verrechnet
10 – 5 Tage vor dem Anlass – 30% des Gesamtbetrags wird verrechnet
5 – 3 Tage vor dem Anlass – 70% des Gesamtbetrags wird verrechnet
3 Tage – am Tag vom Anlass – 100% des Gesamtbetrags wird verrechnet

5.2 Annullationskosten mit Catering
bei Änderung der Anzahl Personen bis 30 Tage vor dem Anlass – kostenlos stornierbar
29 – 10 Tage vor dem Anlass – 20% des erwarteten Umsatzes wird verrechnet
10 – 5 Tage vor dem Anlass – 50% des erwarteten Umsatzes wird verrechnet
5 – 3 Tage vor dem Anlass – 80% des erwarteten Umsatzes wird verrechnet
3 Tage – am Tag des Anlass – 100% des erwarteten Umsatzes wird verrechnet 

5.3 Annullationskosten bei geschlossener Gesellschaft im Scherzhaus Bistro bei Änderung der Anzahl Personen
bis 30 Tage vor dem Anlass – kostenlos stornierbar
29 – 10 Tage vor dem Anlass – 20% des erwarteten Umsatzes wird verrechnet
10 – 5 Tage vor dem Anlass – 50% des erwarteten Umsatzes wird verrechnet
5 – 3 Tage vor dem Anlass – 80% des erwarteten Umsatzes wird verrechnet
3 Tage – am Tag vom Anlass – 100% des erwarteten Umsatzes wird verrechnet

6. Schaden und Haftung
Einrichtungen, Mobiliar und Umschwung durch sie oder durch Dritte (Hilfspersonen, Gäste, Teilnehmende) entstehen. Für defekte oder fehlende Geräte sind Veranstaltende haftbar. Sachbeschädigungen können zudem Strafanzeige zur Folge haben.

Mitgebrachte Gegenstände, Verpackungsmaterial und Abfall müssen am Ende der Veranstaltung vom Veranstalter entsorgt werden.

Kunstgegenstände, Dekorationen und Dekorationsgegenstände gehören zu den Räumlichkeiten und dürfen nicht verändert oder entfernt werden. Das Anbringen von Klebestreifen, Nägeln u. ä. ist nicht gestattet. Die Agentur Starproject AG lehnt jegliche Verantwortung für Diebstahl und Beschädigung von mitgebrachten Objekten, Kleidern und Materialien ab. Sämtliche Räume sind «rauchfrei». Sollte durch rauchende Gäste oder raucherzeugende Geräte der Feueralarm ausgelöst werden, entstehen Kosten von CHF 1800.—. Bitte tragen Sie Sorge zum gesamten Scherzhaus.

7. Reinigung
Nach jedem Anlass wird eine Reinigungspauschale in Rechnung gestellt. Die Reinigung der Räumlichkeiten kann nicht dem Kunden überlassen werden. Übermässige Verschmutzung wird zusätzliche Kosten zur Folge haben und dem Kunde verrechnet. Gleiche Reinigungsbedingungen werden im Bistro Scherz oder anderen Lokalitäten von Starproject AG angewandt.

8. Zahlungsmodalität
Veranstaltende verpflichten sich, die Rechnung innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Die Starproject AG ist berechtigt, bei grösseren Reservationen eine Vorauszahlung zu verlangen. Weicht die Rechnungsadresse von der Auftragsadresse ab, so muss diese spätestens nach Erhalt der Bestätigung mitgeteilt werden.

9. Recht- und Gerichtsstand
Die Beziehung zwischen Kunde und Starproject AG untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Bern, Schweiz.

10. Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuernummer der Starproject AG lautet: CHE-242.799.189 MWST.

11. Schlussbestimmung
Auf die vorliegenden AGB sowie auf sämtliche mit Starproject AG abgeschlossenen Projektaufträge oder andere Geschäfte findet ausschliesslich schweizerisches Recht, unter Ausschluss der Bestimmungen über das internationale Privatrecht, Anwendung.

Für alle Streitigkeiten aus diesen AGB sowie den ihnen zugrundeliegenden Projektaufträgen oder anderen Geschäften sind unter Vorbehalt der gesetzlichen Rechtsmittel ausschliesslich der sachlich zuständigen Gerichte von Bern zuständig.

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB (einschliesslich dieser Bestimmung) sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Köniz, 21.03.2022

Beat Ackermann

Spiritus Rector

Beat Ackermann verwirklicht im Scherzhaus seinen Herzenswunsch. Er hat im Herzen von Köniz, am Bläuackerplatz, einen Ort der Begegnung geschaffen.
Beat Ackermann ist Spiritus Rector des transversalen Geschäftsmodells. Der breit vernetzte Ur-Könizer ist überzeugt, dass die Menschen ins Scherzhaus kommen, um zu bleiben. Herzliche Gastfreundschaft, kulinarische Köstlichkeiten, Delikatessen-Shop, Zigarren-Welt, Veranstaltungen und Events, Live-Musik sowie Inspiration für die nächste edelline-Genussreise – im Scherzhaus finden Sie alles, was Ihr Herz begehrt.
Beat Ackermann und sein Team freuen sich auf Ihren Besuch!
In seiner Freizeit reist Beat Ackermann gerne nach Lettland. Im Heimatland seiner Frau besitzt er eine Blockhütte. Beim Fischen am eigenen See gewinnt er neue Perspektiven.